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Hausordnung

Sehr geehrter Kinobesucher,
um Ihnen den Aufenthalt in unserem Haus so angenehm wie möglich zu gestalten und einen reibungslosen Betriebsablauf gewährleisten zu können, gelten für unser Kino die folgenden Hausregeln:
1.) Geltungsbereich für diese Hausordnung ist das gesamte Kino-Gebäude inklusive Zugang sowie dazugehörige Außenanlagen. Bei Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Hausordnung behält sich das Kino jederzeit das Recht auf Hausverweis, Hausverbot sowie sämtliche weiteren rechtlichen Schritte nach angemessener Wahl vor.
2.) Der Zutritt zu den Kinosälen ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Der auf der Eintrittskarte angegebene Kinosaal, Datum und Uhrzeit sowie die Reihen- und Sitzplatznummer sind verbindlich. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe von EUR 50,- verpflichtet und erhalten Hausverbot.
3.) Erhaltene Eintrittskarten sind auf Richtigkeit zu überprüfen (Filmtitel, Datum und Uhrzeit, Sitzplatz etc.), spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme einer Ermäßigung muss vor dem Ausdruck der Eintrittskarten dem Kassenmitarbeiter bekanntgegeben und durch geeignete Dokumente nachgewiesen werden. Erläuterungen zu Ermäßigungsansprüchen befinden sich auf den Webseiten des Kinos sowie auf den Aushängen an den Kassen.
4.) Der Umtausch von Eintrittskarten ist nur vor Beginn der jeweiligen Vorführung möglich. Zur Vorführung zählen auch die Werbung sowie sämtliche Vorschaufilme, Trailer etc., die vor dem Hauptfilm gezeigt werden.
5.) Rückforderungen gezahlter Eintrittsgelder, die auf dem Inhalt der vorgeführten Filme beruhen, sind ausgeschlossen. Für physische oder psychische Schädigungen, die aus dem Inhalt oder der Qualität der vorgeführten Filme resultieren, ist jegliche Haftung durch das Kino ausgeschlossen.
6.) Zum Schutz von Kleinkindern behält sich das Kino das Recht vor, Kindern bis einschließlich drei Jahren keinen Eintritt zu den Kinosälen zu gewähren. Hiervon ausgenommen sind Sonderveranstaltungen, die dies explizit vorsehen.
7.) Das Kino haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen - einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, oder im Fall der Übernahme einer Garantie. Im Übrigen haften das Kino, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird; der Schadensersatzanspruch ist dann jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.) Das Kino behält sich nachträgliche Änderungen an bereits ausgedruckten oder anderweitig veröffentlichten bzw. publizierten Programmen, Spielzeiten, Saalangaben etc. vor.
9.) Aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, u.a. des Jugendschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, ist das Kino verpflichtet, auf die Einhaltung der Bestimmungen der Freiwilligen Kontrolle der Filmwirtschaft (FSK-Altersfreigabe) zu achten. Diese Bestimmungen sind in jedem Fall bindend und können weder durch das Einverständnis noch durch die Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder sonstiger Personen umgangen werden. Im Zweifelsfall ist das Alter durch ein entsprechendes Dokument (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis) nachzuweisen.
10.) Im gesamten Gebäude sind Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Kino untersagt. Filme sind urheberrechtlich geschützte Werke gem. §2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe dieser Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers ist strafbar gem. §106 i.V.m. §15, 16, 17. UrhG. Insbesondere das Mitschneiden von Bild und Ton während einer öffentlichen Vorführung ist verboten gemäß §106, 16 i.V.m. §53 Abs. 7 UrhG. Zur Feststellung des Gebrauchs von Aufzeichnungsgeräten können die Kinos mit entsprechender Technik überwacht werden. Das Kino ist gesetzlich verpflichtet jeden Versuch einer Abfilmung zur Anzeige zu bringen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behält sich das Kino vor.
11.) Da es sich bei dem Kino zugleich um einen konzessionierten und behördlich kontrollierten Gastronomiebetrieb handelt, ist das Mitbringen eigener Speisen und Getränke untersagt.
12.) Um das widerrechtliche Mitschneiden von Filmen sowie die Mitnahme eigener Speisen und Getränke zu vermeiden, behält sich das Kino das Recht vor, Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke etc. stichprobenartig oder systematisch zu kontrollieren. Gäste sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren. Im Falle einer Weigerung behält sich das Kino jedoch das Recht vor, diesen Gästen den Eintritt zu verwehren.
13.) Im gesamten Kinogebäude herrscht Rauchverbot.
14.) Das Blockieren von Fluchtwegen ist untersagt.
15.) Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Tretrollern und ähnlichen Gegenständen ist im Gebäude untersagt.
16.) Das Mitbringen von Hunden oder anderen (Haus-)Tieren ist untersagt. Die einzige Ausnahme bilden Blindenhunde.
17.) Das Mitbringen jeglicher Art von Waffen, Feuerwerkskörpern, scharfen oder spitzen Gegenständen oder Gegenständen, von denen in irgendeiner Art und Weise eine Gefahr ausgeht, ist untersagt. Für die Kinosäle gilt darüber hinaus ein Mitnahmeverbot für sperrige oder übergroße Gegenstände (z.B. Sporttaschen, Koffer, Motorradhelme, große Rucksäcke etc.). Für die Verwahrung sperriger oder übergroßer Gegenstände wenden Sie sich bitte an das Kinopersonal.
18.) Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, den Betriebsablauf zu stören, ist untersagt. Mobiltelefone und sonstige Gegenstände, von denen eine elektromagnetische Strahlung ausgeht, müssen vor Betreten der Kinosäle ausgeschaltet werden.
19.) Für Wertgegenstände, Garderobe und sonstige in das Gebäude mitgebrachte Gegenstände lehnt das Kino bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung durch Fremdeinfluss jegliche Haftung ab.
20.) Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Rauschmitteln das Gebäude betreten, werden des Gebäudes verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die sich erst innerhalb des Gebäudes in einen derartigen Zustand versetzen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
21.) Personen, die in irgendeiner Art und Weise die Einrichtung oder andere Bestandteile des Gebäudes beschädigen, demontieren oder entfernen, werden des Gebäudes verwiesen. Das Kino behält sich die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. Gleiches gilt für Personen, die andere Personen bedrohen, gefährden oder verletzen oder den geregelten Betriebsablauf auf andere Art und Weise stören. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
22.) Das Verteilen oder Verkaufen von Prospekten, Flugblättern, anderen Druckerzeugnissen, Werbeartikeln oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige Genehmigung durch das Kino untersagt.
23.) Betteln, Hausieren, das Feilbieten von Waren, Musizieren sowie sonstige Auftritte künstlerischer Natur sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Kino untersagt.
24.) Die Verwendung von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen ist verboten.
26.) Im Gefahrenfall ist den Anweisungen der Kino-Mitarbeiter in jedem Fall Folge zu leisten.
Alle Preise enthalten die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und sind Endverkaufspreise.
Unser Gebäude sowie der Vorplatz sind zu Ihrer Sicherheit Videoüberwacht. Die Daten werden 72 Stunden gespeichert und ausschließlich im Bedarfsfall ausgewertet. Dritte haben zu diesen Daten keinen Zugang.

ZUSÄTZLICHER HINWEIS AN UNSERE BESUCHER

Bei Sonderveranstaltungen und Künstlerbesuchen können Fotos und Filmaufnahmen gemacht werden, die in verschiedenen analogen und digitalen Medien veröffentlicht werden können (z.B. auch auf unserer Lux-Kinos-Homepage und unseren Social-Media-Kanälen). Die Personendarstellung auf diesen Fotos/Filmen erfolgt mehr oder weniger zufällig.

Mit dem Besuch unserer Veranstaltungen setzen wir Ihr Einverständnis an unentgeltlicher Veröffentlichung der Foto-/Filmaufnahmen Ihrer Person voraus.

Sollten Sie mit einer Veröffentlichung einer fotografischen oder filmischen Darstellung Ihrer Person nicht einverstanden sein, bitten wir darum, dass Sie sich umgehend an die Theaterleitung bzw. einen unserer Mitarbeiter wenden.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Stand: 01.01.2019
Ihr Lux-Kinoteam